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Der Notar

Als Urkundsperson des schweizerischen Zivilrechtes erstellt er öffentliche Urkunden, also Schriftstücke mit erhöhter Beweiskraft, die das Gesetz in bestimmten Fällen fordert oder die von seinen Klienten in Auftrag gegeben werden.

Der Notar berät, unterstützt und begleitet ferner in allen Rechtsfragen frei und unabhängig. Seine Dienste sind vorallem im Vertragswesen, für Verwaltungsaufgaben und bei steuerrechtlichen Fragen empfohlen. Er stützt sich auf ein abgeschlossenes Rechtsstudium an einer Schweizerischen Universität und auf eine Berufsausübungsbewilligung der Bernischen Justizdirektion.

Der Notar und seine Angestellten unterliegen der Geheimhaltungspflicht (Berufsgeheimnis). Er haftet persönlich für schuldhaftes Verhalten und er muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit hoher Deckung verfügen. Sein Büro wird jährlich einer intensiven Revision unterzogen.

Die Notariatsgebühren sind in einer kantonalen Verordnung geregelt (GebVN).